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FALL GORGONOWA, DER (1977)

Ein Krminalfilm aus Polen

Produktion: Zespól Filmowy, 1977
DREHBUCH: BOLESLAW MICHALEK, JANUSZ MAJEWSKI
RREGIE: JANUSZ MAJEWSKI
Kamera: Zygmunt Samosiuk
Schnitt: Janina Niedzwiecka
Ausstattung: Allan Starski
Musik: Stanislaw Radwan

Personen und ihre Darsteller:

Ewa Dalkowska (Margarita Gorgonowa), Aleksander Bardini (Maurycy Axer), Roman Wilhemi (Henryk Zaremba), Ewa Krawczyk (Luisa Zaremba), Maciek Godlewski (Stas Zaremba), Mariusz Dmochowski (Krynicki), Andrzej Lapicki (Kulzycki), Tadeusz Bialoszczynski (Alfred Jendl), Wojciech Psoniak (Professor), Stanislaw Zaczyk (Laniewski), Wiktor Nanowski (Frankiewicz), Michal Pawlicki (Szypula), Jan Englert u.a.

Sendedaten:

10.06.1983 I. PR. Erstausstrahlung; 11.06.1983 I. PR. WDHL (im Vormittagsprogramm); 03.08.1987 II. PR. WDHL.

Inhalt:

Der Film erzählt eine wahre Begebenheit:
Am 30. Dezember 1931 wird in der väterlichen Villa in Brzuchowice bei Lwow die 17jährige Luisa Zaremba, Tochter des Ingenieurs Henryk Zaremba, im Schlaf erschlagen. Vorgetäuscht wurde eine Vergewaltigung des Mädchens.
In Tatverdacht gerät die aus Dalmatien stammende Margarita Gorgonowa, Haushälterin und Erzieherin im Hause Zaremba und die Geliebte des Hausherrn, von dem sie eine Tochter hat. Beide sind bereits ehelich gebunden. Margarita Gorgonowa wurde von ihrem Ehemann verlassen, Zarembas Frau lebt unheilbar geisteskrank in einer Klinik.
Die Gorgonowa wurde in Lwow zum Tod durch den Strang verurteilt. Aber es gibt weder den eindeutigen Beweis ihrer Schuld noch ihrer Unschuld. Es gibt lediglich Indizien, die zu ihren Ungunsten ausgelegt werden können, und es gibt die sie stark belastende Zeugenaussage des Bruders der Ermordeten. Ihr Verteidiger, der bekannte Rechtsanwalt Axer, der den Fall übernommen hat, weil er von der Unschuld seiner Mandantin überzeugt ist, legt Berufung ein.
Der Oberste Gerichtshof hebt das Urteil von Lwow auf. In Kraków wird erneut verhandelt. Wieder lautet das Urteil der Geschworenen schuldig, schuldig nicht des vorsätzlichen Mordes, sondern des Mordes im Affekt.
Die Todesstrafe wird umgewandelt in Haft. Am 2. September 1939, also acht Jahre nach Beginn des ersten Prozesses, wird Margarita Gorgonowa aufgrund einer Amnestie des Präsidenten der Republik Polen auf freien Fuß gesetzt.

Sonstiges:

Originaltitel: Sprawa Gorgonowej
Weitere Informationen:
DER FALL GORGONOWA: DDR-Kinostart: 18.01.1980, Länge: 137 Minuten, deutschsprachige Fassung: DEFA-Studio für Synchronisation mit den Sprechern: Ursula Genhorn, Wolfgang Arnst, Eckhard Bilz, Rudolf Christoph, Werner Dissel, Gerd Ehlers, Klaus Glowalla, Eberhard Mellies, Ulrich Voß u.a.
Trotz der Überlänge ein spannend inszenierter Gerichtsfall. Der Film fand im DDR-Kino jedoch nur wenig Anklang.
Quelle der Informationen und des Fotos in diesem Dokumentationsblatt: Archiv Torsten Zander

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