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WENN DICH DER RICHTER FRAGT (1958)

Ein Fernsehspiel von Heinz Kahlow

Autor: Heinz Kahlow
Dramaturgie: Aenne Keller
Szenenbild: Heinz Zeise
Kamera: Rosemarie Sundt/Rolf Bartmann/Gerhard Leist
Inszenierung: Karl-Heinz Bieber

Personen und ihre Darsteller:

Witwe Walden (Mathilde Danegger), Irene Walden (Waltraud Lohrmann), Edmund Berner (Günther Naumann), Dieter Berner (Gerhard Rachold), Waldemar Schmitz (Fritz Diez), Viktor Schmitz (Heinz-Dieter Knaup), Leopold Stadel (Georg Peter-Pilz), Frau Stadel (Else Sanden), Friedrich Stützenbach (Bruno Böning), Großmutter Schneidera (M. Seewaldt), Regine Schneidera (Eva Maria Wittig) und andere.

Sendedaten:

10.08.1958 Erstausstrahlung; 05.12.1958 WDHL; 13.10.1960 WDHL.

Inhalt:

Um einen Gerichtsprozess rankt sich die Handlung dieses Fernsehspiels. Die Richter können nur der Gerechtigkeit zum Durchbruch verhelfen, wenn die Beteiligten eines Unglücks oder Verbrechens zur Wahrheit stehen; Unschuldige müssen vor einer Strafe bewahrt werden, und nicht zuletzt gilt: im Zweifel für den Angeklagten! Doch es gibt Umstände von Geschehnissen, die die Wahrheitsfindung und die Rechtssprechung auf eine harte Probe stellen - so wie auch in einem konkreten Fall, der zum Gegenstand dieses Fernsehspiels wurde.In Westdeutschland hatte sich ein Omnibusunglück ereignet, bei dem Tote und Verletzte zu beklagen waren. Der Bus wurde von einer jungen, aber besonnen fahrenden Frau (Waltraud Lohrmann) gelenkt. Zeugen des Unglücks bescheinigten ihr, dass sie ihren Dienst mit aller Vorsicht ausübte und hielten sie für unschuldig. Das nahm der Fahrerin in bestimmten Umfang die Last von den Schultern, die sie im Angesicht der Todesfälle bei diesem Unglück zu tragen hatte. Problematisch wurde es, als die Versicherungen es ablehnten, den Hinterbliebenen und Verletzten ihre Schadenersatzansprüche anzuerkennen. Die könnte nur erfolgen, wenn ein Schuldiger zu diesem schlimmen Ereignis gefunden werden sollte.Aber wenn die Versicherungen für die Folgen dessen nicht eintreten wollten, wer musste dann die Angehörigen der Toten unterstützen, wenn zum Beispiel der Ernährer der Familie ums Leben gekommen war? Für die Versicherungen wäre alles geklärt, wenn man der Fahrerin doch eine Schuld nachweisen könnte. Werden darauf hin die Zeugen des Vorfalls ihre Meinung ändern? Und wie sollen sich die Fahrerin selbst und ihr Verlobter (Günther Naumann) verhalten, da ihr Busunternehmen kurz vor dem Ruin steht, bedingt auch durch einen gnadenlosen Konkurrenzkampf unter den Mitbewerbern? Das Fernsehspiel zeigt anhand dieser Entwicklungen die moralische Verkommenheit der bürgerlichen Gesellschaft auf.

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