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WAHNMÖRDERIN, DIE (1962)

Ein Fernsehspiel von Gerhard Jäckel

Foto: Waltraut Denger; “Funk und Fernsehen der DDR”, Nr. 41/1962, Seite 17; im Bild: Mathilde Danegger

Foto: Waltraut Denger; “Funk und Fernsehen der DDR”, Nr. 41/1962, Seite 17; im Bild: Mathilde Danegger

Autor: Gerhard Jäckel
Dramaturgie: Ottomar Lang
Szenenbild: Heinz-Helmut Bruder
Inszenierung: Martin Eckermann

Personen und ihre Darsteller:

Angeklagte Anna Mergel (Mathilde Danegger), Verteidiger Dr. Günter Szemery (Gerry Wolff), Staatsanwalt Dr. von Arnsfeld (Eberhard Mellies), Vorsitzender des Gerichts (Rudolf Christoph), Max Werner Bernhard, Journalist (Peter Ertelt), Barbara Jaeger, Verlobte Artur Mergels (Renate Rennhack), Referendar Benno Karsten (Uwe-Detlev Jessen), Frau Lehmann, Nachbarin (Charlotte Küter), Günter Baumgart, Haushaltswarenverkäufer (Heinz Werner Pätzold), Medizinalrat Prof. Dr. Valentin (Paul Lewitt), Pater Karsten (Norbert Christian), Ingelore Birch-Meininger, Verlobte des Verteidigers (Erika Göpelt), Dr. Borg, CDU-Journalist (Wolfgang Lohse), Justizwachtmeister Weber (Horst Lommatzsch), Monsignore (Hans Bussenius), Regierungsrat (Erich Haußmann) und andere.

Sendedaten:

09.10.1962 Erstausstrahlung; 23.11.1962 WDHL; 05.12.1962 WDHL; 17.06.1968 WDHL; 13.10.1969 I. PR. WDHL; 24.04.1972 II. PR. WDHL; 08.09.1980 II. PR. WDHL.

Inhalt:

Gerhard Jäckel, der Autor dieses Fernsehspiels, gestaltete dies in Anlehnung an Tatsachen aus einem Mordprozess, der gegen eine gewisse Josefine Fischhold 1960 in Nürnberg geführt wurde.
Wird es ein Sensationsprozess, der da im Saal eines westdeutschen Schwurgerichts ablaufen soll? Geht man davon aus, dass die Angeklagte Anna Mergel (Mathilde Danegger) ihre Tat auf Befragen der Polizei sofort zugab, könnte man vom Verlauf des Verfahrens wenig Außergewöhnliches erwarten. Und doch drängen eine Menge Pressereporter zu diesem Ereignis, und vor dem Gerichtssaal verharrt eine Unzahl von Menschen, denen der Einlass verwehrt blieb. Die Angeklagte, eine fanatische Katholikin, hatte ihren Sohn Artur erstochen, weil er sich nicht davon abbringen ließ, eine Frau evangelischen Glaubens heiraten zu wollen. Und hatte die Mörderin in den Voruntersuchungen die Tat eingeräumt und zugegeben, dass Messer gegen ihren Sohn gerichtet zu haben, so leugnet sie jetzt vor den Schranken des Gerichts jegliche Schuld. Muss man nun davon ausgehen, dass es sich um das Vergehen einer Wahnsinnigen handelte, oder sagt die Frau jetzt die Wahrheit? Doch dann müsste eine andere Person den Sohn getötet haben.
Das Gericht selbst versucht, das ganze Geschehen als Verbrechen unter Ansatz einer verminderten Zurechnungsfähigkeit der Anna Mergel herunterzuspielen. Und es wird auch klar, dass in der damaligen Zeit eine Vielzahl von Leuten innerhalb und außerhalb des Gerichtssaals bereit ist, dem Dogma der Kirche zu folgen und eine Mischehe aus Katholiken und evangelisch Gläubigen als Frevel zu verteufeln.

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