Foto: Waltraut Denger; “Funk und Fernsehender DDR”, Nr. 20/1966, Seite 15; im Bild: Walter Richter-Reinick
Autoren: F. K. Kaul/Walter Jupé
Dramaturgie: Aenne Keller
Szenenbild: Klaus Poppitz
Kostüme: Joachim Voeltzke
Kamera: Reiner Hofmann/Harri Münzhardt/Rosemarie Sundt/Lothar Noske/
Gerhard Leist
Aufnahmeleitung: Heinz Gellert/Peter Herrmann
Regie-Assistenz: Hans-Hartmut Krüger
Regisseur: Wolfgang Luderer
Sprecher (Prof. Dr. F. K. Kaul), Wilhelm II. von Preußen (Günter Wolf), Fürst Stollberg (Rudolf Horn), General von Hahnke (Harry Studt), Adjutant von Puttkammer (Karl-Heinz Weiss), Leberecht von Kotze (Walter Richter-Reinick), Rittmeister von Plüsskow (Wolfgang Lohse), Rittmeister von Schrader (Walter Jupé), Frau von Schrader (Jessy Rameik), Freiherr von Reischach (Karl-Helge Hofstadt), Graf von Hohenau (Gerd Michael Henneberg), Gräfin Hohenau (Maria Rouvel), Graf Eulenburg (Herwart Grosse), Oberst Taubert (Otto Dierichs), Auditeur Hundt (Hannjo Hasse), Rechtsanwalt Friedmann (Max Adalbert Schleyer), Seine Hoheit Herzog E. Günther zu Schleswig (Georg Michael Wagner), Generalmajor von Bissing (Guido Matschek), von Kotze, Bruder des Leberecht (Dietmar Richter-Reinick), Oberst von Bickelsberg (Josef Stauder), alter General (Peter Brang), Diener bei Kotze (Lothar Hahn), Generaladjutant (Wolfgang Brunecker), Rittmeister, Kriegsgericht (Fritz Mohr), Ulrike von Kotze (Traute Kayser), Ordonnanz (Otto Schröder), Diener bei Schraders (Georg Helge), Klubkellner August (Günter Maaß).
Anmerkung: Diese Besetzungsliste wurde auf Grundlage einer Mail des DRA vom 02.10.2018 aktualisiert.
15.05.1966 Erstausstrahlung; 02.04.1971 I. PR. Wiederholung
Diese Folge des “Pitavals” verfolgte, wie schon andere, das Ziel, die Zuschauer mit symptomatischen Verhaltensweisen in bestimmten Gesellschaftsordnungen - hier im deutschen Kaiserreich im letzten Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts - vertraut zu machen. Es wurde erkennbar, dass bei der Verfolgung von Verbrechen oder gesetzwidrigen Verhaltens mit zweierlei Maß gemessen wurde. Ein Mord blieb zwar ein Mord, aber ob der Mörder bestraft wurde und wie hoch das Strafmaß war, das hing wesentlich von seiner Standeszugehörigkeit ab. Gerade die so genannte Elite dieser Gesellschaft wie der Adel, Offiziere und höhere Beamte wurden immer von einer besonderen Standesehre getragen, die einfachen Leuten bei der Strafzumessung nicht zu Gute kam.
Ein solch spezielles Standesrecht hatte sich vom Feudalismus her bis in die damalige Zeit erhalten: Ein Mann aus diesen Kreisen konnte sich für eine erlittene Rechtsverletzung persönliche Genugtuung im Duell verschaffen. Dass Menschen dabei verletzt oder sogar getötet wurden, galt hier als “normal” und wurde geduldet. So hatte der Rittmeister Leberecht von Kotze (Walter Richter-Reinick) seinen Widersacher Baron von Schröder (Walter Jupé) im Duell vom Leben zum Tode befördert; bestraft wurde er für diese Tat nicht. Allerdings war von Kotze aus anderen Gründen bei Hofe in Ungnade gefallen …
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