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JUSTIZMORD IN ELBERFELD (1966)

Aus der Reihe "Pitaval des Kaiserreichs" von F. K. Kaul und Walter Jupé

Autoren: F. K. Kaul/Walter Jupé
Dramaturgie: Aenne Keller
Szenenbild: Klaus Poppitz
Kostüme: Joachim Voelzke/Ursula Wolf
Kamera: Lothar Noske/Harri Münzhardt/Gerhard Leist/Reiner Hofmann/
Ursula Arnold.
Aufnahmeleitung: Heinz Gellert/Hanna Noelte
Regie-Assistenz: Hans-Hartmut Krüger
Regisseur: Wolfgang Luderer

Personen und ihre Darsteller:

Sprecher (Prof. F. K. Kaul), Albert Ziehten (Jochen Thomas), Frau Ziethen (Susanne Düllmann), August (Ingolf Gorges), Gustav (Ernst-Georg Schwill), Emmi (Christl Jährig), Untersuchungsrichter (Arthur Jopp), Ritter, Kunde (Walter Kröter), Frau Küster (Else Wolz), Schaffner (Fred Leuschner), Kramer (Martin Rensky), Fränzel (Erich Altrock), Tochter Fränzels (Elke Schuhrk), Wachtmeister Weinreich (Erich Brauer), Frau Dahmann (Traute Kayser), Wachtmeister Bergmann (Günther Polensen), Dr. Hartmany (Hans-Hartmut Krüger), Protokollführer (Georg Helge), Chefarzt (Werner Schulz-Wittan), Krankenschwester (Marianne Behrens), Staatsanwalt und Oberstaatsanwalt (Wilhelm Koch-Hooge), 1. Verteidiger (Walter Jupé), 2. Verteidiger (Helmut Bez), Vorsitzender (Guid Matscheck), Oberwachtmeister (Werner Senftleben), Inspektor (Hannjo Hasse), Lechner, Saufkumpan (Otmar Richter), Kellnerin (Gisela Graupner), Wachtmeister (Rudolf Napp), Wachtmeister (Otto Coldoni), Mutter (Bella Waldritter), Nachbarin (Else Sanden), Generalstaatsanwalt (Harry Hindemith), Häftling (Lothar Hahn).
Anmerkung: Diese Besetzungsliste wurde auf Basis einer Information des DRA vom 14.11.2018 aktualisiert.

Sendedaten:

19.06.1966 Erstausstrahlung

Inhalt:

Es war am Donnerstag, dem 25. Oktober des Jahres 1883, als gegen 23.15 Uhr die Bewohner des Hauses Bachstraße 91 in Elberfeld von verzweifelten Schreien aus dem Schlaf gerissen wurden. Einige der Mieter des Hauses eilten sofort herbei. Was war hier passiert?Albert Ziethen (Jochen Thomas), Inhaber einer Schankwirtschaft, die sich im Erdgeschoss dieses Hauses befand, und Inhaber der benachbarten Barbierstube war nur wenige Minuten vorher mit dem Zug aus Köln zurückgekommen und begab sich eiligen Schritts nach Hause. In der Wirtsstube fand er dann seine schwer verletzte Ehefrau vor, die hier auf dem Fußboden lag.Die darauf eingeleiteten polizeilichen Ermittlungen führten dazu, dass Albert Ziethen aus verschiedenen Gründen in Verdacht geriet, diesen überfall auf seine Frau selbst ausgeübt zu haben. Einige Zeugen belasteten auch den Lehrling August (Ingolf Gorges), zudem sprachen auch einige Indizien dafür, dass er es gewesen sein könnte.Einige Tage nach dem überfall verstarb Marie Ziehten an ihren Verletzungen. Das zuständige Gericht erhob nun Anklage gegen Albert Ziehten und den Lehrling August, die Verhandlung darüber wurde vom 28. Januar bis zum 2. Februar 1884 durchgeführt. Als entscheidender Beweis der Anklage sollte die Aussage der Marie Ziehten dienen, allerdings hatten Sachverständige vorgetragen, dass die Frau zum Zeitpunkt ihrer Aussage unzurechnungsfähig gewesen sei. Der Staatsanwalt beharrte aber auf den Angaben, dass das Eheleben der Ziehtens zerrüttet gewesen sei und dass der Angeklagte seine Frau mit Vorsatz getötet habe. Insofern forderte er von den Geschworenen, die Schuldfrage wegen Mordes zu bejahen.Zunächst aber wurde die Anklage gegen den Lehrling August ad acta gelegt. Albert Ziehten wurde zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde dann gnadenweise in lebenslängliche Haft umgewandelt.Der Fall erregte drei Jahre später noch einmal das Interesse der öffentlichkeit, weil der Lehrling August ein Schuldgeständnis in diesem Fall ablegte. Das brachte den inzwischen zum Oberstaatsanwalt beförderten Anklagevertreter in eine schwierige Situation, denn dann wäre ja ein vom Schwurgericht im Namen des Königs gefälltes Urteil falsch gewesen. Aber konnte man einen "Mörder" laufen lassen? Anders gefragt: Sollte ein Unschuldiger sein Leben hinter Zuchthausmauern zubringen, quasi von der Justiz "gemordet"?

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